Als anerkannter Betreuungsverein beschäftigen wir hauptamtliche Berufsbetreuer, diese führen selbst Betreuungsverfahren und stehen ehrenamtlichen Betreuern beratend und begleitend zur Seite. Unsere haupt- und ehrenamtlichen Betreuer/innen werden den Gerichten immer dann von der Betreuungsbehörde vorgeschlagen, wenn ein Betroffener nicht mehr allein in der Lage ist seine Geschäfte zu erledigen und kein Angehöriger (z.B. ein Familienmitglied oder Bekannte/r) zur Verfügung steht um die Betreuung zu übernehmen. Dabei sollen nach Möglichkeit die Wünsche des Betroffenen durch das Gericht berücksichtigt werden. Die Betreuung ist u.a. in den §§ 1814 ff. BGB geregelt. Ein Betreuer wird immer nur für die Aufgabenkreise bestellt für die ein Betreuter teilweise oder gar nicht mehr selbst sorgen kann (z.B. Gesundheits-, Wohnungs-, Behörden-, Postangelegenheiten oder die Vermögenssorge). Neben der klassischen Betreuungsarbeit bieten wir regelmäßig Fort- und Weiterbildungsangebote für ehrenamtliche Betreuer an und schaffen Raum für regelmäßigen Austausch zwischen haupt- und ehrenamtlichen Betreuern. Darüber hinaus bietet der Betreuungsverein auch der Öffentlichkeit kompetente Beratung zu Themen wie bspw. Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung an.